Zahnarzt Regensburg Sallern – Dr. Petra Pfeifer

Unsere Zahnarztpraxis befindet sich in Regensburg Sallern. Ein Team aus mehreren Zahnärzten freut sich auf Sie. Wir betreuen die ganze Familie - vom Kleinkind bis zum Rentner.
Wir würden uns freuen, Sie in unseren Räumlichkeiten begrüßen zu dürfen.

Ein Lächeln kann die Welt verzaubern, bringt in den Alltag Sonnenschein,
erquickt die Herzen und die Sinne, und zeugt von Zuneigung allein.

 

Oskar Stock

Sprechzeiten:

MontagDienstagMittwochDonnerstagFreitag
8.00 - 12.008.00 - 12.008.00 - 12.008.00 - 12.008.00 - 12.00
13.30 - 17.3013.30 - 18.30 13.30 - 17.30 

Bedenken Sie, dass wir Ihren Termin nur für Sie freihalten. Sollten Sie einen Termin nicht einhalten können, sagen Sie ihn bitte baldmöglichst ab.

Telefon (09 41) 60 48 99-20

Anfahrt:

Amberger Str. 138, 93057 Regensburg

Öffentlicher Nahverkehr

Die verkehrsgünstige Lage unserer Praxis erlaubt es, uns auch problemlos mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen. Die Bushaltestelle Gallingkofen der Buslinie 3 befinden sich direkt vor dem SCS (das Service Center Sallern ist von der Größe her überschaubar, so dass die Wege kurz bleiben).

Parkplätze

Die Parkplätze links nach der Einfahrt mit der Aufschrift „Reserviert für Dr. Pfeifer“ sind für unsere Patienten bestimmt!

Aktuelles aus unserer Zahnarztpraxis in Regensburg

Zähne erhalten – ab dem 1. Zahn

Die Vermeidung von Erkrankungen der Zähne und der Mundhöhle stehen bei uns im Mittelpunkt. Bedarf es trotzdem einer Behandlung, so lege ich bei der Therapie größten Wert auf Minimalinvasivität, um die eigenen, gesunden Gewebe so gut wie möglich zu schonen.

Unsere Schwerpunkte:

  • Individualprophylaxe (Vorbeugung) für jedes Alter
  • Parodontologie (Zahnfleischbehandlung)
  • Kinderbehandlung
  • Kieferorthopädie für Kinder und Erwachsene

Unser Leistungsspektrum der allgemeinen Zahnheilkunde:

  • Schwangerenberatung und Babysprechstunde
  • Wurzelbehandlung (Endodontie)
  • Minimalinvasive Zahnheilkunde
  • Inlays
  • Hochwertiger Zahnersatz (auch auf Implantaten)
  • Strahlungsarmes digitales Röntgen
  • Funktionsanalyse, Behandlung von Kiefergelenksproblemen
  • Bleaching
  • Sportmundschutz, Zahnschmuck
  • Praktischer Erinnerungsservice (Recall)

Erste Hilfe

Auf dieser Seite finden Sie unter anderem folgende Themen:

Blutungen

Nach einer Operation oder Zahnextraktion kann es vereinzelt zu Nachblutungen kommen.

Es ist für Sie als Patienten äußerst schwierig, die Menge des Blutverlustes abzuschätzen, da einerseits ein Teil des Blutes geschluckt wird, andererseits das Blut durch den Speichel verdünnt wird. Falls Sie einen größeren Blutverlust befürchten, lassen Sie sich zum zahnärztlichen Notdienst bringen; fahren Sie nicht selbst.

Beißen Sie bitte auf einen sterilen Tupfer aus dem Verbandskasten oder auf ein gerade frisch gebügeltes (dadurch fast steriles), klein zusammengefaltetes Stofftaschentuch und üben Sie damit Druck auf die Wunde aus. Kühlen Sie von außen mit einem Coolpack aus dem Kühlschrank oder mit einem kalten feuchten Stofftuch. Verzichten Sie auf Wundspülungen und ruhen Sie mit möglichst aufrechtem Oberkörper. Sollte die Blutung nach einer Stunde nicht zum Stillstand gekommen sein, suchen Sie bitte umgehend den zahnärztlichen Notdienst auf.

Schwellung

Sollten Sie ohne eine vorangegangene Operation eine Schwellung feststellen oder sollte die Schwellung nach dem Verstreichen der drei Folgetage einer Operation erneut stärker werden, suchen Sie bitte den zahnärztlichen Notdienst auf.

Schwellungen nach Operationen lassen sich durch folgende Maßnahmen vermindern:

Kühlen Sie den Bereich der Operation von außen mit einem Coolpack aus dem Kühlschrank oder Eiswürfeln in einem feuchten Stofftuch eingewickelt. ( Eis niemals direkt auf die Haut!) Schonen Sie sich, und vermeiden Sie jede Anstrengung. Ruhen Sie nach der Operation mit erhöhtem Oberkörper.

Traumatischer Zahnverlust (durch einen Unfall usw.)

Ausgebrochene Milchzähne werden in der Regel nicht wiedereingesetzt. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob es sich bei einem Zahn um einen Milchzahn handelt, verfahren Sie bitte wie bei einem bleibenden Zahn.

Bleibende Zähne:

Bei einem Unfall mit eventueller Beteiligung der bleibenden Zähne sollte sofort ein Zahnarzt aufgesucht werden. (D. h. auch während der Schulzeit und am Wochenende – siehe Notdienst). Ein Zahn und auch abgebrochene Teilstücke sollten am besten in einer Zahnrettungsbox (in der Apotheke erhältlich) transportiert werden (bis zu 24 Stunden). Wenn eine solche nicht am Unfallort vorhanden ist, den Zahn entweder in H-Milch oder in Speichel transportieren. Falls auch kein geeignetes Gefäß zur Hand ist: Zahn in den Mund nehmen, in der Backentasche aufbewahren – aber aufpassen, nicht verschlucken!

Der Zahn darf nicht austrocknen, jede Minute in der Trockenheit schadet! Er sollte möglichst nicht an der Wurzel, sondern nur an der Krone berührt und auf keinen Fall desinfiziert oder gar abgewaschen werden. (Andernfalls gehen die wertvollen Zellen an der Wurzeloberfläche kaputt mit deren Hilfe so ein Zahn wieder anwachsen soll)

Bei sofortiger Versorgung kann ein Zahn oft wiedereingepflanzt werden!

Zahnfraktur (abgebrochener Zahn)

Wenn nach einer Zahnfraktur im Zahn ein rotes Pünktchen sichtbar ist, oder der Zahn extrem druckempfindlich ist, sollte möglichst sofort der Zahnarzt aufgesucht werden. Ist das abgebrochene Stückchen klein, kein rotes Pünktchen sichtbar und der Zahn schmerzt nicht, oder nur bei Kälte (Luftzug, kaltes Wasser), können Sie mit dem Zahnarztbesuch ein paar Tage warten (z.B. am Wochenende oder im Urlaub).

Auch hierbei ist eine Lagerung der Zahnstücke in der Zahnrettungsbox am besten, da sie dann besser wiederbefestigt werden können. (nicht im Mund – zu große Gefahr des Verschluckens!) Wenn keine feuchte Lagerung möglich kann ein Bruchstück auch in der Praxis wiederangefeuchtet werden.

Fälle für den zahnärztlichen Notfalldienst

In folgenden Fällen suchen Sie bitte den zahnärztlichen Notfalldienst auf:

  • Ihr Zahn schmerzt auf Wärme, beruhigt sich aber eher bei Kälte (z.B. kalte Getränke).
  • Der Zahn ist druck- und klopfempfindlich.
  • Pochender Schmerz im Rhythmus des Herzschlages.
  • Bei unklarer Schmerzursache.

Tipps für Eltern

Liebe Eltern,

ich möchte Ihnen gerne ein paar Tipps geben, wie Sie Ihr Kind und natürlich auch sich auf den Besuch in unserer Praxis für die ganze Familie vorbereiten können. Auch wenn Ihnen manches ungewöhnlich erscheinen mag: Unsere Vorschläge haben sich in langen Jahren und vielen Kinderbehandlungen bewährt und werden bei Bedarf angepasst.

1. Das allererste Mal beim Zahnarzt

Ich empfehle Ihnen, Kinder bereits im ersten Lebensjahr bei jeder Erwachsenen-Kontrolluntersuchung in die Praxis mitzubringen. So können uns die Kleinen frühzeitig kennen lernen – lange bevor eine erste Behandlung notwendig wird. Diese ersten Termine dienen auch der Beratung der Eltern bezüglich Ernährung, Flasche, Stillen und Schnuller.

2. Was ist die beste Uhrzeit?

Ganz wichtig ist der Einfluss der Tageszeit auf das Verhalten Ihres Kindes bei der Behandlung. Erfahrungsgemäß verlaufen die Termine am Vormittag ruhiger und sind gerade für kleine Kinder besser geeignet.
Halten Sie den Tag des Besuches bei uns möglichst frei von Stress und anderen Terminen - der Zahnarztbesuch bei uns sollte die Hauptattraktion des Tages sein. Wir würden uns wünschen, dass Ihr Kind möglichst gesund und ausgeruht zu uns kommt.

3. Wie vermeiden wir lange Wartezeiten?

Ich möchte Sie bitten, etwas vor dem vereinbarten Termin zu kommen und eine kurze Wartezeit mit einzuplanen. Eine kurze Eingewöhnungszeit von fünf bis zehn Minuten im Wartezimmer wirkt sich aus psychologischer Sicht beruhigend und positiv aus. Bei der Behandlung von Kindern kann es immer zu unvorhersehbaren Zeitverzögerungen kommen.
Auch ungeplante Zahnunfälle, die schnellstmöglich versorgt werden müssen, können unseren Terminplan beeinflussen. Durch Erfahrungswerte und eingeplante Pufferzonen erreichten wir bisher eine durchschnittliche Wartezeit von unter 10 min.

4. Ihre Anwesenheit bei der Behandlung des Kindes

Sollte Ihnen vor der Beratung oder Behandlung etwas Bestimmtes am Herzen liegen, geben Sie uns bitte schon bei der Terminvereinbarung oder spätestens beim Empfang einen kurzen Hinweis.

In unserer kinderfreundlichen Zahnarztpraxis ist es Ihnen jederzeit gestattet, im Behandlungszimmer dabei zu sein.
Die Anwesenheit von Papa oder Mama gibt Kleinkindern ein Gefühl der Geborgenheit und ist somit vorteilhaft.
Ich möchte Sie jedoch bitten, bei Fragen an das Kind oder der Behandlung selbst diskret im Hintergrund zu bleiben und dem zahnärztlichen Team die Führung Ihres Kindes zu überlassen.
Zum einen soll Ihr Kind im Mittelpunkt der Aufmerksamkeit stehen, zum anderen erreichen wir durch geeignete Wortwahl eine positive Grundstimmung.
Bei älteren oder sehr auf die Eltern fixierten Kindern empfehlen wir, dass Sie Ihr Kind motivieren, alleine ins Behandlungszimmer zu gehen. Somit konzentriert es sich ganz auf uns und wir können Vertrauen für laufende und künftige Behandlungen aufbauen.
Auf jeden Fall werden Sie beim ersten Gespräch und bei wichtigen Informationen zur anstehenden Behandlung anwesend sein.

Wenn Ihnen bei einer Behandlung etwas missfällt oder unverständlich erscheint, so sprechen Sie uns bitte erst nach der Sitzung darauf an - möglichst in Abwesenheit des Kindes. Nur so bleibt die positive Atmosphäre zwischen Kind und Zahnärztin erhalten, die eine Voraussetzung für eine erfolgreiche und angenehme Behandlung Ihres Kindes ist.

5. Wohin mit dem Geschwisterchen?

Geschwisterkinder sind in unserer Praxis für die ganze Familie herzlich willkommen. Um die Behandlung bei Ihrem Kind jedoch so positiv und qualitativ wie möglich gestalten zu können, bitten wir Sie, dass vor allem bei längeren Behandlungsterminen Geschwisterkinder nur mitgebracht werden, wenn diese sich schon selbst beschäftigen können. Ist dies nicht der Fall, bringen Sie bitte eine Begleitperson mit, die sich um das Geschwisterchen kümmern kann.

6. Belohnungsgeschenke

Bitte versprechen Sie Ihrem Kind keine großen Belohnungsgeschenke!
Dinge, die sich Ihr Kind möglicherweise unbedingt wünscht, setzen es bei der Behandlung zu stark unter Druck und können sich negativ auf den Behandlungserfolg auswirken.

Bei uns in der Praxis bekommen die Kinder nach jeder erfolgreichen Sitzung ein kleines Spielzeug als Belohnung und je nach Behandlung evtl. auch eine Tapferkeitsmedaille oder –urkunde. Häufig sehen das die anderen Kinder bereits im Wartezimmer und sind dann besonders motiviert sich auch ein Geschenk zu verdienen.
Besonders beliebt ist auch unsere Urkunde als „Weltbester Zähneputzer“!

7. Lob und Tadel

Ich möchte Sie bitten, weder vor, während, noch nach der Behandlung mit Ihrem Kind zu schimpfen.
Ein kleines Kind ist weder für schlecht geputzte Zähne,  noch für Karies, noch für Zahnarztangst verantwortlich!
Sparen Sie nicht mit Lob an das Kind - aber nur für das, was es auch wirklich gut gemacht hat. Während der Behandlung wird Ihr Kind von uns möglicherweise intensiv gelobt; wir wollen ein gutes und stolzes Gefühl vermitteln. Auch wenn es Ihnen übertrieben erscheint, es hat sich bewährt: denn durch das Gefühl etwas Lobenswertes geleistet zu haben, wird alles Unangenehme aus dem Gedächtnis gelöscht. So bleibt der Besuch bei der Zahnarztpraxis für die ganze Familie in guter Erinnerung.

8. Angstfreie und kindgerechte Atmosphäre

Ein Besuch bei der Zahnärztin ist immer aufregend und ungewohnt. Wichtig ist, dass wir bei jeder Behandlung nur so weit gehen, wie es das Kind zulässt. Daher kann manchmal von allen Seiten etwas Ausdauer nötig sein, bis unser gemeinsames Ziel erreicht ist. Bitte haben Sie Geduld, auch wenn eine Behandlung einmal über mehrere Sitzungen gehen wird.

Das Unterbewusstsein eines Kindes kennt keine Verneinungen! Sätze wie "Du brauchst keine Angst zu haben" oder Das tut nicht weh" bringen die Kleinen erst auf die Idee, sie müssten Angst oder Schmerzen haben. In unserer Zahnarztpraxis sind wir in der angstfreien und kindgerechten Sprache geschult.
Wir möchten Sie bitten, wenn überhaupt dann unsere Bezeichnungen zu übernehmen, um Ihr Kind nicht zu verwirren.

Die Spritze nennen wir Schlaftropfen, der Bohrer mit Wasser heißt Zahndusche. Der (rumpelnde) Rosenbohrer ist der Bagger, der weiche Speisereste wegbaggert und mit lautem Gerumpel Karius und Baktus verscheucht.

Wenn Sie nach der Behandlung keine Fragen stellen wie "Hat es wehgetan?" oder "Das war doch gar nicht schlimm, oder?", dann helfen Sie mit, schlechte Gefühle nicht zu verfestigen oder wieder ins Bewusstsein zu rufen. Entscheidend für eine gute Erfahrung beim Zahnarzt ist nicht nur die Behandlung selbst, sondern die Stimmung und Erinnerung, mit der Ihr Kind den Behandlungsstuhl und unsere Zahnarztpraxis verlässt.

Häufige Fragen rund um die Kinderzahnpflege:

In welchem Alter soll ich mit dem Zähneputzen beginnen?

Sobald die ersten Milchzähnchen kommen ist es an der Zeit, mit dem Zähneputzen zu beginnen. In der Regel ist das mit 6 -9 Monaten der Fall. Eine weiche Kinderzahnbürste und eine kleine Menge Kinderzahnpasta (etwa erbsengroß) sollten bereits dazu verwendet werden. Dass die Zahnpasta verschluckt wird, ist in dieser geringen Menge vollkommen unbedenklich. Dabei wird wertvolles Fluorid aufgenommen und die zusätzliche Einnahme von fluoridhaltigen Tabletten ist nicht notwendig.

Warum müssen Milchzähne überhaupt behandelt werden?

Milchzähne erfüllen eine wichtige Aufgabe als Platzhalter für die bleibenden Zähne. Ihr Kind braucht sie zum Lachen, Sprechen und Kauen. Die hintersten Milchbackenzähne sollten erst mit 12 bis 13 Jahren ausfallen! Chronische Entzündungen, wie sie von fistelnden Milchzähnen ausgehen, beeinträchtigen die gesamte Abwehrlage des Kindes. Besonders wichtig ist die Feststellung, dass es sich bei Karies um eine Infektionskrankheit handelt. Kariöse Milchzähne stecken im Laufe der Zeit auch die neuen Zähne (besonders die mit 6 Jahren bereits durchbrechenden ersten bleibenden Backenzähne) an.

Wie kann ich mein Kind besser zum Zähneputzen motivieren?

Gemeinsames Zähneputzen von allen Familienmitgliedern am Abend bringt Spaß und stärkt das Wir-Gefühl und damit auch die Vorbildfunktion. Eine Zahnputzuhr oder ein spezieller Timer mit unterschiedlichen farbigen Lämpchen gibt die Dauer des Zähneputzens vor und verlängert die Aufmerksamkeitsspanne des Kindes. Abwechselnd mal mit der rechten, mal mit der linken Hand putzen, das erfordert Konzentration und die Zeit vergeht wie im Flug.
Zähneputzen mit dem Zahnputz-Zauberlied gibt den ganz Kleinen Technik und Dauer vor.

Ab wann kommen die neuen Zähne?

Meist kommt mit ungefähr 6 Jahren der erste bleibende Backenzahn hinter den Milchzähnen und wird deshalb erst spät bemerkt. Buben sind den Mädchen beim Zahnwechsel etwa ein halbes Jahr bis 1 Jahr „hinterher". Die unteren Schneidezähne sind dann die ersten „Wackelzähne" - etwa zum Zeitpunkt des Schuleintritts. Der Zahnwechsel ist erst mit ungefähr 12 bis 13 Jahren abgeschlossen, wenn die hinteren Milchbackenzähne ausfallen.

Wie oft sollen Zähne gereinigt werden?

Im Idealfall nach jeder Mahlzeit. Natürlich ist das im Alltag mit Kindern nur schwer umsetzbar. Zudem ist es viel wichtiger, dass die Zähne einmal täglich gründlich gereinigt werden, als 5 mal am Tag schlampig. Als Faustregel gilt: 1 mal gründlich, 1 mal husch-husch.

Mein Kind hat so Angst, was kann man machen?

Am besten kommen Sie mit Ihrem Kind einmal zu uns. Hier können wir uns über die Ursachen dieser Angst unterhalten, die Zähne anschauen und gemeinsam nach einer Lösung suchen. Manchmal kann man mit langsamen Schritten und Erklärungen die Angst abbauen. Oft ist es aber auch ratsam, die Zähne unter Sedierung oder Narkose erst einmal zu reparieren und anschließend das Vertrauen langsam wieder aufzubauen.

Was tun, wenn der Zahn wehtut?

Wenn der Zahn weh tut, dann gibt es keine andere Lösung als ihn zu reparieren. Schmerzmittel helfen nur für kurze Zeit und beseitigen nicht die Ursache. Deshalb: kommen Sie bei Schmerzen möglichst schnell vorbei.

Ab welchem Alter sollen wir Zahnseide benutzen?

Zahnseide dient der Reinigung von eng stehenden Zahnzwischenräumen. Daher gilt: hat Ihr Kind Zähne, die in engem Kontakt zueinander stehen, so sollten Sie unabhängig vom Alter Zahnseide benutzen. Die Mehrzahl der Milchgebisse hat allerdings kleine Lücken, die gut mit der Zahnbürste gereinigt werden können. Diese Lücken schließen sich bei den Backenzähnen oft im Alter von etwa 4 Jahren. Regelmäßige Kontrollen bei der Zahnprophylaxe sind deshalb wichtig.

Impressum - Pflichtangaben nach §5 Telemediengesetz

Verantwortlicher für den Inhalt:

Dr. Petra Pfeifer
Zahnärztin

Amberger Str. 138
93057 Regensburg / Sallern

Telefon (09 41) 60 48 99-20
Telefax (09 41) 60 48 99-21

e-mail: praxis@zahnarzt-regensburg-sallern.de
internet: www.zahnarzt-regensburg-sallern.de

 

Dr. Petra Pfeifer, Zahnärztin
Approbation verliehen durch das Bundesland Bayern / Bundesrepublik Deutschland

Berufsrechtliche Angaben

Kammerzugehörigkeit

Zuständige Aufsichts­behörde für vertrags­zahnärztliche Tätigkeiten

Zuständige Aufsichts­behörde (approbations­rechtlich) / zuständige Bezirks­regierung

Geltendes Berufsrecht

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Hinweis nach § 36 Verbraucher­streit­beilegungs­gesetz (VSBG)

Ich/Wir sind nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

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Quelle: eRecht24.de - Rechtsberatung von Anwalt Sören Siebert

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B. Rech­te der be­trof­fe­nen Per­son

Auskunft, Berichtigung und Löschung

Sie haben im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen jederzeit das Recht auf unentgeltliche Auskunft über Ihre gespeicherten personenbezogenen Daten, deren Herkunft und Empfänger und den Zweck der Datenverarbeitung und ggf. ein Recht auf Berichtigung oder Löschung dieser Daten. Hierzu sowie zu weiteren Fragen zum Thema personenbezogene Daten können Sie sich jederzeit an uns wenden.

Recht auf Einschränkung der Verarbeitung

Sie haben das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen. Hierzu können Sie sich jederzeit an uns wenden. Das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung besteht in folgenden Fällen:

  • Wenn Sie die Richtigkeit Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten bestreiten, benötigen wir in der Regel Zeit, um dies zu überprüfen. Für die Dauer der Prüfung haben Sie das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen.
  • Wenn die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten unrechtmäßig geschah/geschieht, können Sie statt der Löschung die Einschränkung der Datenverarbeitung verlangen.
  • Wenn wir Ihre personenbezogenen Daten nicht mehr benötigen, Sie sie jedoch zur Ausübung, Verteidigung oder Geltendmachung von Rechtsansprüchen benötigen, haben Sie das Recht, statt der Löschung die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen.
  • Wenn Sie einen Widerspruch nach Art. 21 Abs. 1 DSGVO eingelegt haben, muss eine Abwägung zwischen Ihren und unseren Interessen vorgenommen werden. Solange noch nicht feststeht, wessen Interessen überwiegen, haben Sie das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen.

Wenn Sie die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten eingeschränkt haben, dürfen diese Daten – von ihrer Speicherung abgesehen – nur mit Ihrer Einwilligung oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen oder zum Schutz der Rechte einer anderen natürlichen oder juristischen Person oder aus Gründen eines wichtigen öffentlichen Interesses der Europäischen Union oder eines Mitgliedstaats verarbeitet werden.

Recht auf Unterrichtung

Haben Sie das Recht auf Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung gegenüber dem Verantwortlichen geltend gemacht, ist dieser verpflichtet, allen Empfängern, denen die Sie betreffenden personenbezogenen Daten offengelegt wurden, diese Berichtigung oder Löschung der Daten oder Einschränkung der Verarbeitung mitzuteilen, es sei denn, dies erweist sich als unmöglich oder ist mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden.

Ihnen steht gegenüber dem Verantwortlichen das Recht zu, über diese Empfänger unterrichtet zu werden.

Recht auf Datenübertragbarkeit

Sie haben das Recht, Daten, die wir auf Grundlage Ihrer Einwilligung oder in Erfüllung eines Vertrags automatisiert verarbeiten, an sich oder an einen Dritten in einem gängigen, maschinenlesbaren Format aushändigen zu lassen. Sofern Sie die direkte Übertragung der Daten an einen anderen Verantwortlichen verlangen, erfolgt dies nur, soweit es technisch machbar ist.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde

Im Falle von Verstößen gegen die DSGVO steht den Betroffenen ein Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat ihres gewöhnlichen Aufenthalts, ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes zu. Das Beschwerderecht besteht unbeschadet anderweitiger verwaltungsrechtlicher oder gerichtlicher Rechtsbehelfe.

Recht auf Widerruf der datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärung

Sie haben das Recht, Ihre datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt.

SSL- bzw. TLS-Verschlüsselung

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Widerspruch gegen Werbe-E-Mails

Der Nutzung von im Rahmen der Impressumspflicht veröffentlichten Kontaktdaten zur Übersendung von nicht ausdrücklich angeforderter Werbung und Informationsmaterialien wird hiermit widersprochen. Die Betreiber der Seiten behalten sich ausdrücklich rechtliche Schritte im Falle der unverlangten Zusendung von Werbeinformationen, etwa durch Spam-E-Mails, vor.

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